Standort und Grundstück zuerst eindeutig machen

Adresse oder eindeutige Lage, Grundstücksgröße und die grundsätzliche Art der Bebauung bilden den Ausgangspunkt. Bei unbebauten oder entwicklungsfähigen Grundstücken sind vorhandene Planungs- oder Nutzungsinformationen hilfreich, soweit sie bereits vorliegen.

Gebäude und Flächen nachvollziehbar beschreiben

Nutzfläche, Hallen-, Lager-, Büro- oder Wohnanteile sowie Baujahr beziehungsweise wesentliche Umbauten helfen bei der ersten Einordnung. Ungefähre Angaben dürfen als solche gekennzeichnet werden.

Nutzung und Vermietungssituation offen benennen

Ob ein Objekt frei, eigengenutzt oder vermietet ist, verändert die Bewertung erheblich. Bei vermieteten Objekten reichen für den ersten Kontakt zunächst die grundsätzliche Situation und die Nutzungsart; sensible Vertragsdetails müssen nicht ungefragt übertragen werden.

Zustand und bekannte Besonderheiten nicht verstecken

Bekannte Sanierungsbedarfe, Altlastenthemen, technische Besonderheiten oder anstehende Maßnahmen sollten früh angesprochen werden. Das spart beiden Seiten Zeit und macht eine belastbare Prüfung wahrscheinlicher.

Preisvorstellung ist hilfreich – aber nicht die einzige Information

Eine Preisvorstellung gibt Orientierung. Sie ersetzt jedoch nicht die Einordnung von Lage, Nutzung, Zustand und Ertragssituation. Für den ersten Schritt kann sie deshalb zusammen mit den übrigen Eckdaten genannt werden.